Beamtenkrankenversicherung
Beamte, Referendare und Lehramtsanwärter haben das Privileg sich privat versichern zu können.
Ein weiterer großer Vorteil ist, dass Bund und Länder für Ihre Bediensteten eine sogenannte Beihilfe leisten, was bedeutet, dass der Dienstherr sich prozentual an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt.
Je nach familiärer Situation und Status erhält ein Beamter bis zu 70% Beihilfe und muss somit nur 30%über eine private Krankenversicherung abdecken.
Krankenversicherer bieten für diesen Personenkreis spezielle Beihilfetarife mit unterschiedlichen prozentualen Leistungsstufen an, die im Verhältnis recht günstig sind.
Während der Ausbildung als Lehramtsanwärter gewähren die Versicherer häufig nochmals vergünstigte Tarife an.
Auch Familienangehörige von Beamten sind unter bestimmten Vorraussetzungen beihilfeberechtigt.
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