Dienstunfähigkeitsversicherung

Anders als bei Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft und bei Selbständigen wird für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst eine Dienstunfähigkeitsversicherung angeboten, die auf diese spezielle Situation ausgelegt ist!

Man sollte bei der Auswahl auf die sogenannten Dienstunfähigkeits-Klauseln achten, die bei der Regulierung im Leistungsfall eine beachtliche Rolle spielen:

 
Echte Dienstunfähigkeitsklausel wurde wie folgt definiert:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand
wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner
Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.(sehr selten)

 
Echte eingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel wurde wie folgt definiert:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

 
Unechte Dienstunfähigkeitsklausel wurde wie folgt definiert:

Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
….Dienstunfähig ist sie, wenn sie infolge eines körperlichen Gebrechens oder
wegen Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung der
Dienstpflichten dauernd unfähig ist….

                                                                           (Definition nach Franke&Bornberg)

 

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