Die Beamtenversorgung

Beamte und Beamtenanwärter unterliegen anders als Arbeitnehmer nicht grundsätzlich den gesetzlichen Versorgungsystemen, sondern haben die Möglichkeit berufsspezifisch den beihilfekonformen Versorgungsmöglichkeiten der Länder und des Bundes beizutreten.

 

 

 

 

 

 

 

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