Die Beihilfe

 

 

 

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.(Quelle Wikipedia)

 

 

Jedes Bundesland hat eigene Beihilfevorschriften, in fast allen Bundesländern(ausser in Baden Württemberg,Bremen und Hessen) gilt folgende Regelung:

 

 

  • Ledige Beihilfeberechtigte: 50%
  • mit 2 oder mehr Kindern: 70%
  • Pensionär: 70%
  • Ehepartner: 70%
  • Kinder und Waisen: 80%


                                                                                        

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