Grundsätzliches zur Deutschen Krankenversicherung

Seit dem Jahr 2009 gilt für jeden Deutschen Bürger eine sogenannte Krankenversicherungspflicht, die nachweislich erbracht werden muss!

Das Deutsche Krankenversicherungssystem gilt weltweit als vorbildlich und bietet Schutz gegen anfallende Krankheitskosten.

Unterschieden wird zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung, der zunächst jeder Arbeitnehmer unterliegt, ab einer bestimmten Einkommensgrenze kann man hier zwischen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung wählen oder einer privaten Krankenversicherung.

Beamte, Beamtenanwärter und Selbständige haben einen Sonderstatus und können sich auch ohne Verdienstgrenzen zwischen den Krankeversicherungsmöglichkeiten entscheiden.

                                                             

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SiKon-Versicherungsservice/Alexander Simonet | a.simonet@sikon24.de /Tel: 0521-5533104